Innungen

Die Innungen eines Territoriums bilden die Kreishandwerkerschaft.

Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft (Kreiha oder KH) als Körperschaft des öffentlichen Rechts richtet sich auf die Unterstützung der Innungen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben.

Gemeinsamen Interessen zu vertreten ist die Aufgabe der Innungen. In ihr versammeln sich die Handwerksbetriebe für die Formulierung gemeinsamer Ziele, die in der Kreishandwerkerschaft übergreifend zusammenfließen.